"Le Figaro" brachte gestern eine Aufzählung der rechtlichen Maßnahmen, die in Frankreich heute schon zur Bekämpfung des inländischen Islamismus möglich sind:
- Hasspredigern und Apologeten des Terrorismus drohen bis zu 7 Jahre Haft. Dieses Gesetz ist insbesondere nach dem Attentat auf Charlie Hebdo mehrfach angewandt worden.
- Hassprediger ohne französische Staatsangehörigkeit können ausgewiesen werden. Diese Maßnahme, die außergerichtlich direkt von den Präfekturen oder dem Innenministerium getroffen werden kann, wurde seit 2012 40mal angewandt.
- Straffällig gewordenen Tätern, die die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, kann vom Premierminister die französische entzogen werden. Das wurde seit 2000 8mal gegenüber Terroristen getan.
- Der Ausnahmezustand gestattet die Internierung von Gefährdern auch ohne richerlichen Beschluss, also ähnlich der Administrativhaft, wie sie von britischen Behörden im Kampf mit der RAF oder von Israel praktiziert wird.
- Einreiseverbot für ausländische Salafisten
- Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Vereinen mit Verbindungen zu terroristischen Unternehmungen. Das gilt vor allem für Vereine, die unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe Geld für den Dschihad sammeln.
- Verbot von Versammlungen, die die öffentliche Ordnung gefährden.
- Auflösung kultureller Vereinigungen, die Werbung für terroristische Akte in Frankreich oder im Ausland zulassen - auch wenn sie auf dem Gelände von Moscheen arbeiten.
- Einstellung von Sozialleistungen für ausgereiste Dschihadisten.
Bei diesen Maßnahmen wird es jetzt sicherlich nicht bleiben. Interessant wäre, was für Möglichkeiten wir bei uns haben, vor allem aber, wie sie genutzt werden!
Wieder mal was zu Herrn Augstein - hoffentlich zum letzten Mal:
Heute schreibt er in SPON zum Kampf gegen den Islamismus u.a.:
"Die einzige Waffe gegen den Hass ist die Versöhnung."
Naive Lyrik, fernab jeder Realität.
Augstein dürfte klug genug sein, die Voraussetzungen von Versöhnung zu kennen:
Versöhnung wird durch Vergebung bedingt, Vergebung ist eine Sache des Individuums, Versöhnung setzt die reuige Einsicht des Täters voraus, Versöhnung und Versöhnung zwischen Gruppen und Völkern setzen die beiderseitige Bereitschaft dazu voraus, exemplarisch gezeigt durch die deutsch-polnische Bischofserklärung vor vielen Jahren,
Versöhnung und Vergebung ist nur nur in Hinblick auf vergangenes, nicht aber auf anhaltendes und für die Zukunft geplantes Unrecht möglich und nicht angesichts der festen Entschlossenheit einer Seite, ihre Untaten fortzusetzen.
Wenn Augstein dennoch eine voraussetzungslose Versöhnung fordert, so sehe ich das als Rationalisierung einiger der tieferliegenden Beweggründe bei ihm und seinesgleichen: Relativierung der Unterschiede zwischen Islam und westlicher Zivilisation, fehlende Bereitschaft zur Verteidigung unserer Ordnung - vielleicht weil man sie nicht für verteidigungswert hält, vielleicht aus resignierender, vorauseilender Unterwerfung.
Herr Augstein sollte sich erst mal bemühen, sich selbst mit einigen von ihm verabscheuten Grundzügen unserer Ordnung zu versöhnen!