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 BStU in Zeiten aufkommenden Extremismus erhalten
Gunter Weissgerber Offline




Beiträge: 626

20.04.2016 22:20
Christian Sachse Antworten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie dringend darauf hinweisen, dass die Empfehlungen der BStU-Kommission einen empfindlichen Schönheitsfehler aufweisen: Sie verschieben eine Entscheidung über das Stasi-Unterlagen-Gesetz in eine ungewisse Zukunft. Das ist angesichts der komplizierten Rechtslage (Datenschutzgesetze, allgemeine Informationsfreiheit, Freiheit der Forschung, Archivgesetze) nicht völlig falsch. Unverständlich ist aber, wieso angesichts der verworrenen Rechtslage, auf die auch die Gutachter hinweisen, eine so weitreichende strukturelle Entscheidung (Eingliederung ins Bundesarchiv) getroffen wird. Es riecht schon etwas danach, dass hier Fakten geschaffen werden sollen, die spätere gesetzgeberische Entscheidungen in eine bestimmte Richtung lenken. Das ist abzulehnen.

Im Anhang finden Sie eine Sammlung von Thesen, die den Prozess nach den Empfehlungen kritisch begleiten. Es gibt keinen Grund für eine überhastete Umstrukturierung der BStU. So nötig sie in einigen Teilen erscheint. Soviel Zeit sollte sein.

Im Anhang weise ich auf einige derartige Probleme hin, die vor einer Umstrukturierung wenigstens ansatzweise einer Lösung zugeführt werden sollten.

Mit einem freundlichen Gruß: Christian Sachse





Dr. Christian Sachse

Beauftragter der UOKG

zur Aufarbeitung der Zwangsarbeit in der SBZ/DDR

Tel. Büro: 030 55 77 96 21 (gut erreichbar: Do 10-14 Uhr)

Handy: 0178 1974 9 08

Info: www.ddr-zwangsarbeit.info

www.christian-sachse.de

Dateianlage:
20160419_StUG_und_BArch_CS.pdf
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