ich möchte Sie dringend darauf hinweisen, dass die Empfehlungen der BStU-Kommission einen empfindlichen Schönheitsfehler aufweisen: Sie verschieben eine Entscheidung über das Stasi-Unterlagen-Gesetz in eine ungewisse Zukunft. Das ist angesichts der komplizierten Rechtslage (Datenschutzgesetze, allgemeine Informationsfreiheit, Freiheit der Forschung, Archivgesetze) nicht völlig falsch. Unverständlich ist aber, wieso angesichts der verworrenen Rechtslage, auf die auch die Gutachter hinweisen, eine so weitreichende strukturelle Entscheidung (Eingliederung ins Bundesarchiv) getroffen wird. Es riecht schon etwas danach, dass hier Fakten geschaffen werden sollen, die spätere gesetzgeberische Entscheidungen in eine bestimmte Richtung lenken. Das ist abzulehnen.
Im Anhang finden Sie eine Sammlung von Thesen, die den Prozess nach den Empfehlungen kritisch begleiten. Es gibt keinen Grund für eine überhastete Umstrukturierung der BStU. So nötig sie in einigen Teilen erscheint. Soviel Zeit sollte sein.
Im Anhang weise ich auf einige derartige Probleme hin, die vor einer Umstrukturierung wenigstens ansatzweise einer Lösung zugeführt werden sollten.