Das Demonstrationsrecht war 1989 das erste demokratische Recht, welches sich die Ostdeutschen erstritten hatten. Dieses Recht zu schützen, muss unsere gemeinsame Anstrengung wert sein! [[File:Schützt das Demonstrationsrecht.pdf]] [[File:Leipzig Demonstrationsrecht einhalten Endfassung.pdf]]
Das Demonstrationsrecht ist ein universeller Wert. Es existiert für alle Menschen, die in der Öffentlichkeit ihre eigene Meinung deutlich machen möchten. Die DDR hatte es ihren Bürgern trotz seines Verfassungsrangs vorenthalten. Gunter hat völlig Recht, dass am Beginn der friedlichen Revolution die Rückerlangung des Demonstrationsrechtes gestanden hat. Heute ist ein fahrlässiger Umgang damit zu merken. Das Demonstrationsrecht darf nur dann eingeschränkt werden, wenn es in Konflikt zu anderen Grundrechten gerät. Es darf weder fundamentalistisch behandelt werden, in dem Sinne, das Demonstrationen immer und zu jeder Zeit, und unter allen Umständen zu erlauben sind, selbst wenn andere Grundrechte dadurch eingeschränkt werden. Doch darf es niemals wegen der Botschaften der Demonstranten eingeschränkt werden, selbst wenn sie einem überhaupt nicht passen, ja sogar Angst erzeugen.