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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 395 mal aufgerufen
 Unrechtsstaat
Stephan Hilsberg Offline




Beiträge: 194

20.05.2015 22:51
Unrechtsstaat; zu grob für die DDR ??? Antworten

In der FAZ gab es in den letzten Tagen eine interessante kleine Debatte über den Begriff Unrechtsstaat. Urheber ist Ernst-wolfgang Bockenförde, Verfassungsrichter von 1983 bis 1996. Widersprochen hat ein Leser, namens Dr. Klaus Leciejewski, Erftstadt.Kurzlebenslauf

Bockenförde plädiert für Nachsicht gegenüber dem Rechtssystem der DDR, welches er durch den Begriff des Unrechtsstaates als zu grob und verletzend schlecht gemacht sieht. Er verweist auf Rechtsbereiche in der DDR, die von dem Bemühen um Gerechtigkeit, der Befolgung geltenden Rechts und einem darauf bezogenen Ethos gekennzeichnet gewesen wären.

Leciejewski hält Bockförde vor, dass er den Charakter der Diktatur in der DDR ignorieren würde, in welcher Macht vor Recht rangiert habe, stets und zu aller Zeit, und in welchem man niemals sicher vor der Willkür des Staates sicher sein, insbesondere aber vor dem strafenden Staat, wenn man zum Feind erklärt wurde. Er verweist auch auf eine Analogie zum NS-Regime, in welchem es natürlich auch ähnliche Bereich gab, in welchem Gesetze galten, und eingehalten wurden, und in ihnen auch noch die Idee gerechter Lösungen zu spüren ist. (Beispiel für beide: Zivilrecht, Straßenverkehrordnungen, etc.).

Es handelt sich um eine alte Debatte. Neue Argumente sind nicht zu spüren. Aber hier ist es mal zugespitzt. Leciejewski ist sicher Recht zu geben mit seiner Replik.

Es ist erstaunlich, dass die Bewertung des Nazisystems selbst von anerkannten Juristen nicht in allen Teilen nachvollzogen wurde, sonst könnten sie solche krude Thesen wie Bockenförde das hier äußert, nicht veröffentlichen.

Dateianlage:
Unrechtsstaat-2 (FAZ, Bockenförde, leciejewski).pdf
v.nostitz5 ( gelöscht )
Beiträge:

21.05.2015 13:28
#2 RE: Unrechtsstaat; zu grob für die DDR ??? Antworten

Gefährliche Relativierung
Der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat jüngst erläutert, warum man die DDR nicht als „Unrechtsstaat“ bezeichnen dürfe. Eine Replik. Von Liane Bednarz
Tagespost

"Neben Mauertoten und politischen Gefangenen ist abschließend noch ein weiteres Schandmal der DDR hervorzuheben, das die Grausamkeit dieses Staats in seiner ganzen Form zeigt. Ab dem Jahr 1976 führte die Stasi die „Zersetzung“ als Instrument ein und erläuterte diese unter anderem wie folgt: „Ziel der Z. ist die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte, um dadurch feindlich-negative Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend zu verhindern, wesentlich einzuschränken oder gänzlich zu unterbinden bzw. eine differenzierte politisch-ideologische Rückgewinnung zu ermöglichen.“ Ernst-Wolfgang Böckenförde sollte seine These auch deshalb überdenken. Es geht in der Debatte um den Begriff „Unrechtsstaat“ nicht um eine Kränkung von Menschen mit Inselglück im Alltag. Es geht um objektive Gerechtigkeit gegenüber all den Opfern, deren Leben ruiniert oder die „zersetzt“ wurden."


Herzliche Grüße

Gerold Hildebrand

jule Offline



Beiträge: 1.092

22.05.2015 10:00
#3 RE: Unrechtsstaat; zu grob für die DDR ??? Antworten

Ich finde Gysi fürchterlich!

v.nostitz5 ( gelöscht )
Beiträge:

22.05.2015 10:01
#4 RE: Unrechtsstaat; zu grob für die DDR ??? Antworten

Ein altes Thema, ewig neu.

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